Welche gesetzlichen Anforderungen werden durch Hürdenlos.Audit abgedeckt?

  1. Start
  2. Hürdenlos.Audit
  3. Welche gesetzlichen Anforderungen werden durch Hürdenlos.Audit abgedeckt?

Hürdenlos.Audit hilft Unternehmen und öffentlichen Stellen, die gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit einzuhalten. In Deutschland und der Europäischen Union gibt es verschiedene Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass digitale Inhalte für alle Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen, zugänglich sind. Unser Prüfservice orientiert sich an den wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und setzt deren Anforderungen effizient um.

1. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Die BITV 2.0 ist die zentrale Verordnung zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Deutschland. Sie basiert auf der Richtlinie (EU) 2016/2102, die alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, digitale Inhalte öffentlicher Einrichtungen barrierefrei zu gestalten. Die BITV 2.0 schreibt vor, dass Websites und Apps öffentlicher Stellen die Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA einhalten müssen.

Zu den Anforderungen der BITV 2.0 gehören unter anderem:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen auch für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen zugänglich sein (z. B. durch Alternativtexte für Bilder oder Untertitel für Videos).
  • Bedienbarkeit: Die Navigation muss ohne Maus möglich sein (z. B. über die Tastatur oder per Screenreader).
  • Verständlichkeit: Die Inhalte sollten leicht verständlich und in einfacher Sprache formuliert sein.
  • Robustheit: Die Website muss mit assistiven Technologien kompatibel sein, damit sie von Screenreadern und anderen Hilfsmitteln korrekt verarbeitet werden kann.

Hürdenlos.Audit überprüft Websites und Anwendungen systematisch auf diese Anforderungen und hilft öffentlichen Stellen, die Vorgaben der BITV 2.0 zu erfüllen.

2. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das 2025 vollständig in Kraft tritt, regelt die Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen im privaten Sektor. Es setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Während die BITV 2.0 nur öffentliche Einrichtungen betrifft, gilt das BFSG für zahlreiche Unternehmen, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Online-Handel und E-Commerce
  • Banken und Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikation
  • Personenbeförderung (z. B. Buchungssysteme für öffentliche Verkehrsmittel)
  • Elektronische Medien und digitale Kundenkommunikation

Unternehmen, die in diese Kategorien fallen, müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei gestaltet sind. Hürdenlos.Audit unterstützt sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und sich rechtlich abzusichern.

3. Europäische Norm EN 301 549

Die EN 301 549 ist der zentrale technische Standard für digitale Barrierefreiheit in der EU. Sie definiert konkrete Prüfkriterien für Websites, Software, mobile Anwendungen und digitale Dokumente und basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA. Diese Norm ist für öffentliche Stellen verpflichtend und wird zunehmend auch in der Privatwirtschaft als Maßstab für Barrierefreiheit herangezogen.

Hürdenlos.Audit orientiert sich an dieser Norm und stellt sicher, dass alle relevanten Anforderungen an digitale Barrierefreiheit systematisch geprüft werden. Dabei werden nicht nur automatisierte Tests durchgeführt, sondern auch eine zusätzliche Expertenbewertung, um komplexe Barrieren zu identifizieren, die maschinelle Prüfungen nicht erfassen können.

4. Weitere relevante Vorschriften

Neben den oben genannten Vorschriften gibt es weitere gesetzliche Regelungen, die digitale Barrierefreiheit betreffen:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Das AGG verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung und kann als Grundlage für Ansprüche auf digitale Barrierefreiheit dienen.
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Ergänzt die BITV 2.0 und schreibt barrierefreie Verwaltungsverfahren für öffentliche Stellen vor.
  • DSGVO & Barrierefreiheit: Datenschutzrechtliche Vorgaben erfordern, dass alle Nutzer – auch Menschen mit Behinderungen – ihre Rechte auf Datenzugang und -verwaltung wahrnehmen können.

Fazit

Hürdenlos.Audit deckt alle wichtigen gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit ab – von der BITV 2.0 für öffentliche Stellen über das BFSG für private Unternehmen bis hin zur EN 301 549, die europaweit als technischer Standard gilt. Durch die Kombination aus automatisierten Prüfungen und Expertenbewertungen erhalten Unternehmen und Kommunen eine Lösung, um ihre digitalen Angebote barrierefrei und gesetzeskonform zu gestalten.


Hat ihnen dieser Artikel gefallen?