Unsere Überarbeitung erfolgt auf Basis der geltenden gesetzlichen Vorgaben wie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der internationalen Norm PDF/UA. Wir achten dabei nicht nur auf die technische Korrektheit, sondern auch auf die tatsächliche Nutzbarkeit der Inhalte – ein zentraler Aspekt in der rechtlichen Bewertung.
Zwar gibt es derzeit keine offizielle Zertifizierungsstelle für barrierefreie PDF-Dokumente, doch mit einem konform überarbeiteten und nachvollziehbar dokumentierten PDF können Sie im Falle einer Prüfung oder Beschwerde belastbar nachweisen, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachgekommen sind.
Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch auch eine Übersicht der vorgenommenen Maßnahmen zur internen Dokumentation oder für Ihre Nachweispflicht bereit. So sind Sie sowohl fachlich als auch rechtlich gut aufgestellt – und leisten zugleich einen aktiven Beitrag zu mehr digitaler Inklusion.