Gesetzliche Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit, wie die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), setzen klare Anforderungen an Websites und digitale Angebote. Dazu gehören unter anderem lesbare Kontraste, anpassbare Schriftgrößen, alternative Texte für Bilder und eine vollständige Tastaturnavigation.
Hürdenlos.Assist unterstützt Sie dabei, viele dieser Anforderungen zu erfüllen, indem es den Nutzern ermöglicht, die Darstellung und Bedienung der Website individuell anzupassen. Dazu gehören Funktionen wie die Anpassung von Farben und Kontrasten, das Vergrößern von Texten, das Deaktivieren von Animationen sowie eine optimierte Navigation. Diese Maßnahmen helfen, Barrieren für viele Nutzergruppen zu reduzieren, ohne dass sofort tiefgreifende Änderungen am Code der Website erforderlich sind.
Allerdings ist es wichtig zu verstehen, dass kein Widget eine Website vollständig barrierefrei machen kann – auch wenn manche Anbieter dies versprechen. Ein Assistenz-Widget kann Barrieren reduzieren und die Nutzung erleichtern, aber es ersetzt keine strukturellen Anpassungen am Code oder Design der Website.
Dies bestätigt auch die gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik. Laut deren Bewertung reicht es nicht aus, wenn eine Website erst durch eine zusätzliche Software und nach individuellen Einstellungen für den jeweiligen Nutzer barrierefrei wird. Die Barrierefreiheit muss von Anfang an in die Website integriert sein und darf nicht nur vorübergehend bestehen.
Um diese Schwachstellen zu erkennen, bieten wir mit Hürdenlos.Audit einen Prüfservice an. Mit diesem analysieren wir Ihre Website auf Barrierefreiheitsmängel und zeigen potenzielle Verstöße auf. So erhalten Sie eine klare Grundlage, um gezielt Verbesserungen vorzunehmen und Ihre Website umfassend barrierefrei zu gestalten.